Beisetzungen auf dem kirchlichen Friedhof Pinneberg
Der Friedhof der Lutherkirche in Pinneberg ist ein kirchlicher Friedhof. Dieser Ort steht allen Menschen, unabhängig vom eigenen Bekenntnis, als Ort für die letzte Ruhestätte offen.
Trauerfeiern/Abschiednahme
Abschied zu nehmen ist schwer. Sich Zeit und Raum für diesen Abschied zu nehmen, hilft. Die Vorstellung, auf eine Trauerfeier zuzugehen macht heute vielen Menschen Angst. Trotzdem ist sie wichtig. Denn Schmerz und Tränen brauchen Raum, nicht Verdrängung. Die Trauerfeier ist der Ort, an dem Wege zu Trost und Hoffnung sichtbar und spürbar werden können. Wir möchten Sie ermutigen, den richtigen Raum und den richtigen Rahmen zu suchen und zu finden. Gern stehen Ihre Pastorin oder Ihr Pastor als Gesprächspartner bereit. Mit ihnen können Sie auch über Ihre Befürchtungen und Ängste sprechen, um dann den für Sie richtigen Weg zu finden.
Hier können wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Möglichkeiten geben.
Trauerfeier in der Lutherkirche
Unsere Kirche ist ein besonderer Ort. Der Taufstein und die Osterkerze erinnern an das Leben, das Gott verspricht. Die Orgel verkündigt die Hoffnung, die sich mit Gott und dem Glauben verbindet, auf ihre Weise. Die Kirche ist ein Ort, an dem Trauer und Erinnerung gut aufgehoben sind. Sie kann Hoffnung und Geborgenheit auch dann vermitteln, wenn Sie sich hier versammeln, um Abschied zu nehmen. Das kann gern in kleinem Kreis sein, es finden aber auch bis zu 250 Menschen in der Kirche Platz. Den Rahmen der Trauerfeier, die persönliche Gestaltung, das alles können sie mit der Pastorin oder dem Pastor und dem Sie unterstützenden Bestattungsunternehmen klären. In unserer Kirche ist vieles möglich.
Die Lutherkirche steht für Trauerfeiern offen, die von Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen durchgeführt werden. Gebühren für die Nutzung des Kirchraums fallen nicht an.
Trauerfeier im Abschiedsraum
Auf dem Friedhof hinter der Lutherkirche im modernen Neubau der Friedhofsverwaltung gibt es einen Aufbahrungs-und Abschiedsraum. In diesem hell gestalteten Raum, der zur Stille einlädt, können Trauernde in aller Ruhe, auch am offenen Sarg, Abschied von Verstorbenen nehmen.
In diesem Raum können auch Trauerfeiern durchgeführt werden. Platz finden 26 Trauergäste. Nach Absprache besteht die Möglichkeit, ein Klavier aufzustellen, so dass eine musikalische Begleitung möglich ist. Vorwiegend wird der Raum für weltliche Abschiedsfeiern genutzt, für kleine kirchliche Abschiede ist er ebenfalls bestens geeignet.
Die Gebühren für die Nutzung dieser Einrichtung können sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.
Vor einer Urnenbestattung, nach einer Trauerfeier, die bereits stattgefunden hat, bietet der Raum Hinterbliebenen eine gute Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen und sich zu versammeln, bevor der Weg zum Grab beginnt.
Hier versammeln sich die Menschen, wenn sie einen Verstorbenen begleiten möchten, ohne dass eine eigene Trauerfeier stattgefunden hat.
Trauerfeier im Luthersaal
Der Luthersaal, der direkt an die Kirche anschließt, bietet 60 Personen Platz und wird vorwiegend für weltliche Trauerfeiern genutzt. Der schlichte, aber helle und freundliche Raum ermöglicht Trauerfeiern mit Sarg oder Urne.
Die Bedingungen zur Nutzung des Luthersaals entnehmen sie bitte dem Formular zur Nutzungsvereinbarung.
Formular zur Nutzungsvereinbarung zum Download als PDF (70 KB).
Termine für Trauerfeiern
Trauerfeiern und Beisetzungen finden in der Regel dienstags, mittwochs und freitags statt.
Anmeldung einer Beisetzung
Anmeldeformular zum Download als PDF (132 KB).
Gebühren/Kosten
Die Gebühren für Bestattungskosten und Grabarten können sie der Friedhofsgebührensatzung entnehmen.
Sargbestattungen
Die Ruhefrist bei einer Sargbestattung beträgt 25 Jahre.
Die Sargbestattung (Erdbestattung im Sarg) ist die älteste Bestattungsform in unserer Region.
Wahlgräber für Sargbestattungen
In der Regel wählt man die Anzahl der Grabbreiten, je nachdem, wie viele Sargbestattungen bzw. Urnenbestattungen auf der Grabstelle erfolgen sollen.
Das Nutzungsrecht kann auch schon zu Lebzeiten erworben werden.
Bei einem Graberwerb wird das Wahlgrab für 25 Jahre inkl. der Friedhofunterhaltungsgebühren erworben. Bei einer zusätzlichen Bestattung wird die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert und in Rechnung gestellt.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf des Nutzungsrechts ist möglich.
Auf einer Wahlgrabstätte kann je Grabbreite eine Sargbestattung erfolgen, zusätzlich dürfen 4 Urnen je Grabbreite beigesetzt werden.
Sarggrabstätten in Rasenlage
Sarggrabstätten in Rasenlage können ein- oder mehrstellig sein. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben. Zusätzlich zu einer Sargbestattung dürfen 4 Urnen beigesetzt werden.
Bei einem Graberwerb wird das Wahlgrab für 25 Jahre inkl. Rasenschnitt und Unterhaltungsgebühren erworben. Bei einer zusätzlichen Bestattung wird die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert und in Rechnung gestellt.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf des Nutzungsrechts ist möglich.
Das Friedhofsteam übernimmt den Rasenschnitt und die Unterhaltung der Grabstätten. Verwelkte Blumen werden entsorgt.
Innerhalb des Staudenbeets und der Grabstätte kann ein kleines Blumenbeet für die Wechselbepflanzung angelegt werden.
Urnenbestattungen
Die Ruhefrist bei einer Urnenbestattung beträgt 20 Jahre.
Wahlgräber für Urnenbestattungen
Auf einem Urnenwahlgrab dürfen 4 Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht kann auch schon zu Lebzeiten erworben werden.
Die Grabstätte wird für 20 Jahre inkl. Friedhofunterhaltungsgebühren erworben. Bei einer zusätzlichen Bestattung wird die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert und berechnet.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf des Nutzungsrechtes ist möglich.
Urnenkammer im Stelenfeld
In einer Urnenkammer können 2 Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht wird bei einer Neuvergabe für 20 Jahre erworben. Bei einer zusätzlichen Bestattung wird die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert und berechnet.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf des Nutzungsrechts ist möglich.
Ein Erwerb auch zu Lebzeiten ist möglich.
Die Anlage ist mit 5 Stelen aus hochwertigem Naturstein gefertigt. Eine Stele besteht aus 2 bzw. 3 Urnenkammern. Auf der Verschlussplatte der gewählten Kammer kann eine Inschrift mit dem Namen und Geburts- und Sterbejahr erfolgen. Auch Ornament und Foto sind möglich.
In der Anlage ist es möglich, Blumen in Steckvasen hinzustellen. Verwelkte Blumen werden von der Friedhofsverwaltung entsorgt.
Zusätzliche Grabpflegekosten entfallen.
Urnenstaudengrabstätten
Auf einem Urnenstaudengrab dürfen 2 Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht wird bei einer Neuvergabe für 20 Jahre inkl. der Unterhaltung erworben. Bei einer zusätzlichen Bestattung wird die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert und berechnet.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf des Nutzungsrechts ist möglich.
Diese Grabstätten sind eingerahmt und ganzflächig mit immergrünen, mehrjährigen Stauden bepflanzt. Das liegende Grabmal darf individuell mit einer Größe von 30 cm x 40 cm und einer Stärke von 12 cm ausgestattet werden. Die Anlage und Unterhaltung der Urnenstaudengrabstätte erfolgt für die Dauer der Nutzungszeit durch das Friedhofsteam.
Urnengrab in Rasenlage
Für diese Urnenbestattungen werden die Gräber der Reihe nach vergeben.
Auf einem Urnengrab in Rasenlage dürfen 2 Urnen beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht wird bei einer Neuvergabe für 20 Jahre inkl. Rasenschnitt erworben. Bei einer zusätzlichen Bestattung wird die Nutzungszeit entsprechend der Ruhezeit verlängert und berechnet.
Ein Wiedererwerb nach Ablauf des Nutzungsrechts ist möglich.
Auf dieser Grabstelle ist es möglich, eine liegende Grabplatte in der Größe von 30 x 40 cm aus afrik. Granit (Impala) durch einen Steinmetz setzen zu lassen.
Die Rasenurnengräber werden von der Friedhofsverwaltung unterhalten. Es dürfen auf der Grabstelle Steckvasen verwendet werden. Diese werden vor dem Rasenschnitt an eine dafür vorgesehene Sammelstelle gebracht (nach hinten in den Sand gesteckt). Verwelkte Blumen werden entsorgt.
Urnengrab in einer Gemeinschaftsgrabstätte
Beisetzungen in den Urnengräbern der Gemeinschaftsgrabstätte (anonym). Die Urnenbeisetzungen erfolgen still.
Grab- und Gedenkstätte für Fehl- und Totgeborene Kinder
Seit dem Jahr 2007 gibt es auf dem Friedhof der Lutherkirchengemeinde eine Grab- und Gedenkstätte für Fehl- und Totgeburten. Liebevoll nennen wir diese Grabstätte unser Sternenfeld mit den Sternenkindern.
Die gesetzliche Bestattungspflicht sieht eine Beerdigung erst vor, wenn das verstorbene Kind mindestens 500g wiegt. Für diese kleineren Kinder ist ein Platz auf unserem Sternenfeld.
Die Stele mit der handwerklich eingearbeiteten Gravur „ALLES GETRENNTE FINDET SICH WIEDER“ wurde vom örtlichen Steinmetz gestiftet. Die umliegenden Baumschulen haben die Pflanzen für die Bepflanzung gespendet.
Die Grabstätte und die Beisetzung eines Sternenkindes werden von unserer Kirchengemeinde, dem Friedhof und den örtlichen Bestattern unterstützt und finanziell getragen.